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Ein Nachlasspfleger übernimmt ein Mandat, dessen Hauptvermögen eine Eigentumswohnung ist — Lage unbekannt, Zustand unklar, Mieter vorhanden. Ein rechtlicher Betreuer soll für sein Mündel eine Immobilie veräußern und braucht dafür die Genehmigung des Betreuungsgerichts, für die ein belastbarer Verkehrswert nachgewiesen sein muss. Ein Insolvenzverwalter setzt ein Grundstück in die Insolvenzmasse ein und schuldet dem Gläubigerausschuss den Nachweis, dass der erzielte Preis marktgerecht war.
Was alle drei suchen: einen Dienstleister, der nicht nur vermarktet, sondern Unterlagen liefert, die vor Gericht Bestand haben — und der versteht, dass er in ein laufendes Mandat eintritt, nicht in einen gewöhnlichen Eigentümerauftrag. Dieser Artikel beschreibt, wie die Zusammenarbeit mit immozeit konkret abläuft: von der ersten Kontaktaufnahme bis zur gerichtsverwertbaren Dokumentation.
Bevor immozeit sinnvoll tätig werden kann, muss die Handlungsgrundlage des Berufsträgers geklärt sein. Das klingt selbstverständlich, wird in der Praxis aber regelmäßig unterschätzt: Ein Nachlasspfleger braucht seine Bestellungsurkunde, bevor er rechtswirksam einen Maklervertrag unterzeichnen kann. Ein rechtlicher Betreuer braucht — sofern sein Aufgabenkreis die Vermögenssorge umfasst und das Rechtsgeschäft unter § 1850 BGB fällt — die Genehmigung des Betreuungsgerichts, bevor ein Kaufvertrag beurkundet werden darf.
Was immozeit zur Auftragsannahme benötigt:
Liegt die gerichtliche Genehmigung noch aus, kann immozeit in dieser Phase bereits die Bewertung und die Vermarktungsvorbereitung starten. Den Kaufvertrag beurkundet der Notar erst nach Genehmigungserteilung — das versteht sich von selbst, muss aber in der Zeitplanung mit dem Gericht abgestimmt sein. Erfahrungsgemäß wird diese Phase zu kurz eingeplant, weil Gerichtsfristen von der aktuellen Auslastung der Kammer abhängen und nicht prognostizierbar sind.
Hinweis: Die Genehmigungspflicht bei der Veräußerung von Immobilien im Betreuungsmandat richtet sich nach § 1850 Nr. 1 BGB in der Fassung der Betreuungsrechtsreform 2023. Stand: September 2026.
Die Kontaktaufnahme geht in der Regel vom Berufsträger aus. Das Formular auf dieser Seite ist der direkte Weg; immozeit meldet sich innerhalb eines Werktages zurück. Im ersten Gespräch werden Mandat, Objekt und Verfahrensstand besprochen — auf dieser Grundlage schätzt immozeit ab, was leistbar ist und in welchem Zeitrahmen.
Was dabei nicht passieren sollte: Der Betreuer oder Nachlasspfleger beauftragt immozeit mündlich und teilt das Gericht erst nach Vermarktungsbeginn mit. Einige Gerichte beanstanden im Rahmen der Rechnungslegung, dass ein externer Dienstleister tätig war, ohne dass dies vorab kommuniziert wurde — selbst wenn der eigentliche Abschluss erst nach Genehmigungserteilung erfolgte. Die sicherere Linie: Den Ablauf von Anfang an transparent machen und die Beauftragungskorrespondenz in die Mandatsakte aufnehmen.
Nach der Erstabstimmung übergibt der Berufsträger an immozeit:
immozeit bestätigt den Auftragseingang schriftlich und hält fest, welche Unterlagen noch ausstehen. Fehlendes wird proaktiv angefragt — über die üblichen Beschaffungswege bei Grundbuchamt, Hausverwaltung oder Stadtarchiv, ohne dass der Berufsträger jede Einzelanfrage koordinieren muss.
Wenn das Gericht oder das Verfahren ein Verkehrswertgutachten erfordert, wird dieses von einem nach § 194 BauGB qualifizierten Sachverständigen nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung erstellt. Es enthält die Bewertung nach anerkannten Wertermittlungsverfahren — Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren je nach Objekttyp —, eine Begründung der Verfahrenswahl sowie die Herleitung des Verkehrswerts aus Marktdaten des zuständigen Gutachterausschusses.
Das Gutachten wird als PDF geliefert und ist für die Vorlage beim Betreuungs-, Nachlassgericht oder bei der Insolvenzkammer geeignet. Es enthält alle Anlagen, auf die im Text Bezug genommen wird: Lagekarten, Lichtbilder, verwendete Vergleichsdaten. Auf Anforderung wird eine gebundene Papierversion erstellt, die für die Gerichtsakte vorgesehen ist.
Die Bearbeitungszeit für ein Standardobjekt — Eigentumswohnung, Ein- oder Zweifamilienhaus — beträgt nach Ortstermin und vollständiger Unterlagenübergabe in der Regel zwei bis drei Wochen. Komplexere Objekte, etwa gewerblich genutzte Immobilien, mehrere Flurstücke oder ungeklärte Eigentumsverhältnisse, erfordern mehr Zeit; das wird im Erstgespräch besprochen und schriftlich festgehalten.
Weitere Hintergrundinformationen zu Wertermittlungsverfahren und ihrer Bedeutung im Mandat finden Sie im Blog.
Hinweis: Die methodischen Anforderungen an Verkehrswertgutachten richten sich nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805). Stand: September 2026.
Parallel zur oder nach der Bewertung übernimmt immozeit die Vermarktung. Im Mandatskontext unterscheidet sich das in einigen Punkten vom regulären Eigentümerauftrag:
Ein Maklervertrag mit immozeit gibt immozeit keine Verfügungsgewalt über die Immobilie. Das klingt selbstverständlich, führt in der Praxis aber zu Zeitverlust: immozeit kann Kaufangebote entgegennehmen, aufbereiten und weiterleiten — aber nicht annehmen. Der Berufsträger entscheidet, und bei genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften entscheidet er erst, nachdem das Gericht zugestimmt hat.
Was das für den Zeitplan bedeutet:
immozeit tritt gegenüber Kaufinteressenten als beauftragter Makler auf, nicht als Vertreter des Berufsträgers. Die Unterscheidung ist haftungsrelevant: Erklärt immozeit versehentlich etwas Verbindliches gegenüber einem Interessenten, ohne dazu bevollmächtigt zu sein, kann das Schadensersatzforderungen auslösen. In der Praxis wird das durch klare Kommunikationsregeln im schriftlichen Auftrag vermieden, die immozeit für jeden Mandatsfall individuell festhält.
Typische Zeiträume — ohne Gewähr für den Einzelfall, da Gerichtsfristen, Zugangsverhältnisse und Marktlage variieren:
Was den Ablauf verlangsamt: fehlende Unterlagen beim Erstkontakt, nicht abgestimmte Zugangsverhältnisse — etwa Mieter im Objekt ohne Kenntnis des Mandats —, laufende gerichtliche Auseinandersetzungen über die Immobilie sowie verzögerte Genehmigungsverfahren beim zuständigen Gericht.
Was den Ablauf beschleunigt: vollständige Unterlagenübergabe beim Erstgespräch, frühe Abstimmung des Genehmigungswegs mit dem Gericht, bereits vorliegender Energieausweis und aktuelle Grundbuchauszüge.
Einige Konstellationen, die regelmäßig zu Verzögerungen führen — als Checkliste für die Mandatsvorbereitung, nicht als Vorwurf:
Was Gerichte typischerweise verlangen, wenn eine Immobilie im Betreuungs- oder Nachlasspflegschaftsmandat veräußert wurde:
immozeit erstellt auf Anforderung ein Vermarktungsprotokoll, das diese Punkte schriftlich abdeckt und für die Gerichtsvorlage aufbereitet ist. Es enthält eine sachliche Chronologie: Beauftragungsdatum, Inseratsbeginn, Anzahl der Anfragen und Besichtigungen, Angebotsentwicklung, beurkundeter Kaufpreis. Keine internen Kommunikationsnotizen — verwertbare Dokumentation.
Der Berufsträger ist und bleibt der Adressat aller Unterlagen. immozeit nimmt keine direkte Korrespondenz mit dem Gericht auf, sofern der Berufsträger das nicht ausdrücklich und schriftlich bevollmächtigt.
Übernimmt immozeit:
Nicht übernimmt immozeit:
Wenn Sie ein laufendes Mandat mit einer Immobilie haben und klären möchten, ob und wie immozeit dabei helfen kann, nutzen Sie das Formular auf dieser Seite. Das erste Gespräch dient der Einschätzung der Situation — ohne Bindung und ohne Kostenvoranschlag vor Klärung der Grundlagen.
Über den Autor
Redaktion · Immozeit Nachlass
Das Redaktionsteam von Immozeit Nachlass. Wir schreiben über den Immobilienmarkt in der Region Stuttgart, Ludwigsburg und Kornwestheim — aus der täglichen Praxis unseres inhabergeführten Maklerbüros.
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